Warning: Undefined array key "/index.php/downloads/antrag-stipendium-nachkommenschaft-2025.pdf" in /www/htdocs/w01f58e5/parchamsche-stiftung.de/inc/head.php on line 5

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /www/htdocs/w01f58e5/parchamsche-stiftung.de/inc/head.php:5) in /www/htdocs/w01f58e5/parchamsche-stiftung.de/inc/head.php on line 6
Antrag-stipendium-nachkommenschaft-2025.pdf | Parcham'sche Stiftung zu Lübeck
Titelbild Antrag-stipendium-nachkommenschaft-2025.pdf Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Parcham'sche Stiftungzu Lübeck

Willkommen auf den Internetseiten der Parcham'schen Stiftung
zu Lübeck

An seinem Todestag, dem 16. Februar 1602, setzt der Lübecker Ratsherr Henning Parcham ein Testament auf, in dem er das Gut Padelügge zur Familienstiftung bestimmt. Drei Tage später wird Henning Parcham in der Marienkirche an der Vorderseite der sogenannten Heysedels-Todtenkapelle bestattet. Der Lübecker Rat bestätigt die Gültigkeit des Testaments am 10. März 1602.

Das ist der Beginn der heute über 400 Jahre alten Parcham'schen Stiftung zu Lübeck.

Henning Parcham wurde 1552 in Treptow an der Rega (heute: Trzebiatów, Polen) als Sohn des dortigen Bürgermeisters Valentin Parcham und dessen Ehefrau Anna, geb. von Lebbin, geboren. 1579 siedelte er sich in Lübeck an und heiratete Gesche Baumann. Die Ehe blieb kinderlos. Innerhalb von wenigen Jahren gelangte Henning Parcham als Kaufmann und Schiffsreeder zu Reichtum und erwarb 1596 das seit 1247 zu Lübeck gehörende Gut und Dorf Padelügge.

Wappen im Fenster Parcham'sche Stiftung zu Lübeck Wappen des Henning Parcham
Henning Parcham Parcham'sche Stiftung zu Lübeck Henning Parcham

Unsere Historie

Die Parcham´sche Stiftung zu Lübeck beruht auf dem Testament des Lübecker Kaufmanns und Ratsherrn Henning Parcham (1552-1602).
Er hatte 1596 das vor dem Holstentor im Landgebiet der Hansestadt gelegene Gut und Dorf Padelügge erworben und durch sein Testament in eine Familienstiftung umgewandelt: die künftig erwirtschafteten Überschüsse sollten zur Förderung von Studenten und "armen Jungfruwen" aus der Nachkommenschaft seiner Eltern verwendet werden.

Seit 1602 bis heute waren insgesamt 84 Lübecker Kaufleute, Juristen, Gelehrte, Ratsherren und Bürgermeister mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens und der Verteilung der Stipendien und Aussteuerbeihilfen betraut. Das Vermögen der Stiftung umfasst heute den Hof Padelügge mit Grundstücken in Lübeck und Hamberge, landwirtschaftliche Flächen in Curau, mehrere in Erbpacht vergebene Grundstücke, Forstflächen, die Gaststätte Hohenstiege, Tankstellenflächen, Wertpapiere und Bankguthaben.

Die Stiftungsleistung beinhaltet - nach Erweiterung des Stiftungszwecks 1950, 1972 und 2000 - die Gewährung von Stipendien für bedürftige Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen oder gebürtige Lübecker sind, die Zahlung eines einmaligen Betrages an bedürftige junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters, außerdem Schaffung, Unterhaltung und Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen für Studierende sowie Studieneinrichtungen in Lübeck und die Instandhaltung und Pflege der stiftungseigenen denkmalgeschützten Häuser.

Auszug aus:
Meike Kruse „Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck: Entwicklung und Leistung seit 1844“,
Verlag Schmidt-Römhild (2002)

Aktuelles

Stiftungsleistungen 2024

Die Parcham´sche Stiftung zu Lübeck vergibt u.a. Stipendien an Studierende und Heiratsbeihilfen an junge Frauen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen.

Im Interesse der möglichst vollständigen Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens für die vom Stifter vorgegebenen Zwecke müssen wir den Verwaltungsaufwand gering halten. Bitte informieren Sie sich über die Stiftungsleistungen und Voraussetzungen, die Antragstellung sowie das Vergabeverfahren unter dem Punkt „Stiftungsleistungen“.

Genealogisches Register

Eintragungen ins Genealogische Register werden aus Kostengründen nur im Zusammenhang mit der Gewährung von Stiftungsleistungen vorgenommen. Eine Prüfung von Abstammungsunterlagen wird ebenfalls nur im Rahmen einer Antragstellung/-bearbeitung vorgenommen.

Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass mit Blick auf den hohen zeitlichen Aufwand keine privaten Stammbäume bzw. Auszüge erstellt werden können.

Korrespondenz

Die Korrespondenz zu allen weiteren Fragen erfolgt grundsätzlich per E-Mail – bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Stiftungsleistungen Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Auszug aus der Satzung

Gewährung von Stipendien und Heiratsbeihilfen

Bei der Gewährung von Stipendien und Heiratsbeihilfen ist die Parcham´sche Stiftung zu Lübeck an die Abgabenordnung und an die Satzung der Stiftung gebunden. Die aufgrund des Stiftungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 02. März 2000 erlassene Satzung vom 06. Dezember 2000 bestimmt u.a. folgendes:

§ 2 Zweck der Stiftung
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch:

  1. Gewährung von Stipendien an bedürftige Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen (…).
  2. Gewährung eines einmaligen Beitrages an bedürftige junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters zur Eheschließung.
  3. Schaffung, Unterhaltung und Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen für Studenten sowie von sonstigen Studieneinrichtungen in Lübeck (…).

§ 11 Rechte der durch die Stiftung Begünstigten
Die durch den Stiftungszweck Begünstigten haben keine Rechtsansprüche auf Leistungen, bevor die Vorsteherschaft diese im Einzelfall zuerkennt und sie dem Begünstigten mitgeteilt hat.

Stipendien an Nachkommen

Voraussetzungen:

Ein Stipendium an Studierende aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters wird gewährt, wenn der Antragssteller / die Antragstellerin nachweist, dass er / sie

  1. aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammt,
  2. an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert ist,
  3. bedürftig im Sinne der Abgabenordnung ist und
  4. die Stiftung über ausreichende Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verfügt.

Antragstellung:

Wenn die unter den obigen Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier von Anfang Januar bis 31. März eines jeden Jahres das jeweils aktuelle Antragsformular heruntergeladen werden.
Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterlagen auf dem Postweg ein. Die nachstehende Checkliste (siehe auch Seite 3 des Antrages) ist unbedingt zu beachten.

Wichtig:

  • Anträge, die unvollständig sind oder nach dem 31. März bei der Stiftung eingehen (Datum des Poststempels ist unerheblich), nehmen nicht am Vergabeverfahren des laufenden Jahres teil!
  • Einschreiben mit Rückschein können nicht angenommen werden und gehen retour an den Absender.
  • Falls gewünscht bestätigen wir gern den Eingang Ihres Antrages. In diesem Fall benötigen wir eine separate Anfrage per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Checkliste Unterlagen:

  1. vollumfänglich ausgefüllter Antrag
    • mit allen geforderten Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin und zu den Eltern
    • Hinweis zum Formularfeld Vermögen: Angabe nennenswerter Geldbestände, Kurswerte von Wertpapieren wie Aktien, Fonds o.ä., aktueller Verkaufswert nicht selbst genutzter Immobilien
  2. Einkommensnachweise für Antragsteller / Antragstellerin (in Kopie)
    • Lohn/Gehaltsabrechnung aus Januar oder Februar des Antragsjahres im Falle einer beruflichen (Neben-)Tätigkeit
    • letzter Einkommensteuerbescheid im Falle einer beruflichen (Neben-)Tätigkeit
    • aktueller BAföG-Bescheid
    • ggf. Unterhaltstitel
  3. Nachweis für die Abstammung aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters (in Kopie)
    • eigene Geburtsurkunde
    • kurzgefasster Stammbaum ausschließlich mit den direkten Vorfahren (Seite 2 des Antrages)
    • Geburtsurkunden bzw. andere geeignete Dokumente (Familienbücher o.ä.) für Vorfahren, sofern noch nicht im Genealogischen Register der Parcham'schen Stiftung zu Lübeck erfasst
    • falls bekannt Angabe der Foliennummer, unter der die Vorfahren im Register eingetragen sind
  4. Nachweis der Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder FHS
    • Studienbescheinigung gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung, also in der Regel für das jeweils aktuelle Wintersemester
    • der Besuch einer Fachschule sowie berufliche Aus- und Weiterbildungen oder ähnliches werden gemäß Satzung nicht gefördert
  5. Motivationsschreiben
    • Inhalt und Form können frei gewählt werden.
  6. Anträge aus dem Ausland
    • Korrespondenz erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache (ersatzweise englisch)
    • bei ausländischen Unterlagen und Dokumenten bitte erklärende Vermerke auf Deutsch (bzw. ersatzweise Englisch) beifügen, z.B. Geburtsurkunde eigene/Vater/Mutter, Steuererklärung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Studienbescheinigung …

Vergabeverfahren:

Im Juli entscheidet die Vorsteherschaft über die Anträge und benachrichtigt die Antragsteller / die Antragstellerinnen anschließend per E-Mail an die im Antrag angegebene Mailadresse.

Auszahlung:

Bei Zusage eines Stipendiums monatlich für längstens 27 Monate, beginnend mit dem Monat Oktober.

Voraussetzung ist die halbjährliche Einreichung einer aktuellen Studienbescheinigung zum jeweiligen Semesterbeginn per E-Mail (bitte einen zeitlichen Vorlauf von ca. 14 Tagen berücksichtigen).

Die Zahlungen werden jeweils am 25. eines Monats (bzw. am 1. Werktag danach) für den darauffolgenden Monat generiert (zum Jahreswechsel hiervon abweichend am ersten Werktag des neuen Jahres).

Bei verspäteter Einreichung der Studienbescheinigung wird der ausstehende Betrag im darauffolgenden Monat mit überwiesen. Liegt uns die Bescheinigung nicht halbjährlich jeweils bis Ende November bzw. Ende Mai vor, verfällt für dieses Semester das Stipendium!

Eine Empfangsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht - falls dies gewünscht ist kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Wiederholungsantrag:

Das Stipendium wird einmalig und aktuell für längstens 27 Monate gewährt. Nach Ablauf ist eine anschließende Verlängerung bzw. ein nochmaliger Antrag nicht möglich.

Im Falle einer verspäteten Einreichung bzw. Ablehnung eines Antrages kann der Antragsteller / die Antragstellerin im darauffolgenden Jahr erneut am Vergabeverfahren teilnehmen, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Dazu bedarf es eines neuen Antrages!

Download:

Antrag auf Stipendium Nachkommenschaft 2025

Heiratsbeihilfen

Voraussetzungen:

Heiratsbeihilfe an junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters wird gewährt, wenn die Antragstellerin nachweist, dass sie

  1. aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammt,
  2. im Vorjahr oder laufenden Jahr geheiratet hat,
  3. bedürftig im Sinne der Abgabenordnung ist und
  4. die Stiftung über ausreichende Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verfügt.

Antragstellung:

Wenn die unter den obigen Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier von Anfang Januar bis 31. März eines jeden Jahres das jeweils aktuelle Antragsformular heruntergeladen werden.
Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterlagen auf dem Postweg ein. Die nachstehende Checkliste (siehe auch Seite 3 des Antrages) ist unbedingt zu beachten.

Wichtig:

  • Anträge, die unvollständig sind oder nach dem 31. März bei der Stiftung eingehen (Datum des Poststempels ist unerheblich), nehmen nicht am Vergabeverfahren des laufenden Jahres teil!
  • Einschreiben mit Rückschein können nicht angenommen werden und gehen retour an den Absender.
  • Falls gewünscht bestätigen wir gern den Eingang Ihres Antrages. In diesem Fall benötigen wir eine separate Anfrage per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Checkliste Unterlagen:

  1. vollumfänglich ausgefüllter Antrag
    • mit allen geforderten Angaben zur Antragstellerin, zum Ehepartner und zu den Eltern
    • ein Antrag auf Heiratsbeihilfe kann erst nach erfolgter Eheschließung gestellt werden
    • Hinweis zum Formularfeld Vermögen: Angabe nennenswerter Geldbestände, Kurswerte von Wertpapieren wie Aktien, Fonds o.ä., aktueller Verkaufswert nicht selbst genutzter Immobilien
  2. Heiratsurkunde (in Kopie)
    • Einkommensnachweise für Antragstellerin und Ehepartner (in Kopie)
      • Lohn/Gehaltsabrechnung zum Zeitpunkt/Monat der Eheschließung
      • bei Selbstständigkeit letzte BWA oder EÜ-Rechnung
      • letzter Einkommensteuerbescheid
      • ggf. Unterhaltstitel
    • Nachweis für die Abstammung aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters (in Kopie)
      • eigene Geburtsurkunde
      • kurzgefasster Stammbaum ausschließlich mit den direkten Vorfahren (Seite 2 des Antrages)
      • Geburtsurkunden bzw. andere geeignete Dokumente (Familienbücher o.ä.) für Vorfahren, sofern noch nicht im Genealogischen Register der Parcham'schen Stiftung zu Lübeck erfasst
      • falls bekannt Angabe der Foliennummer, unter der die Vorfahren im Register eingetragen sind
    • Anträge aus dem Ausland:
      • Korrespondenz erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache (ersatzweise englisch)
      • bei ausländischen Unterlagen und Dokumenten bitte erklärende Vermerke auf Deutsch (bzw. ersatzweise Englisch) beifügen, z.B. Geburtsurkunde eigene/Vater/Mutter, Heiratsurkunde, Gehaltsabrechnung eigene/Ehepartner, Steuererklärung, Gesamtbetrag der Einkünfte …

    Vergabeverfahren:

    Im Juli entscheidet die Vorsteherschaft über die Anträge und benachrichtigt die Antragstellerinnen anschließend per E-Mail an die im Antrag angegebene Mailadresse.

    Auszahlung:

    Als einmaliger Betrag im Juli.

    Wiederholungsantrag:

    Im Falle einer verspäteten Einreichung bzw. Ablehnung eines Antrages kann die Antragstellerin bei Erfüllung der Vergabevoraussetzung zu b) im darauffolgenden Jahr erneut am Vergabeverfahren teilnehmen. Dazu bedarf es eines neuen Antrages!

    Download:

    Antrag auf Heiratsbeihilfe 2025

    Sonstige

    1. Förderung, Schaffung und Unterhaltung von Studieneinrichtungen und Studentenwohnheimen in Lübeck, Beispiele hierfür sind:
      • Zentrale Hochschulbibliothek der Universität Lübeck: Einrichtung einer Henning-Parcham-Lounge mit modernen studentischen Arbeitsplätzen
      • Studentenwohnheim „Große Altefähre 31“ in Lübeck
    2. Stipendien an Lübecker:
      Derzeit werden keine Stipendien an gebürtige Lübecker vergeben.

    Kontakt

    *Pflichtfelder
    Bitte beachten Sie die Datenschutzbestimmungen.

    Wappenrelief am Haus Große Altefähre 31 Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

    Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

    Bei den Obstgärten 12
    23556 Lübeck

    parcham@stiftung-luebeck.de