Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Stiftungsleistungen 2024
Heiratsbeihilfen an junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters


Heiratsbeihilfe wird gewährt, wenn die Antragstellerin nachweist, dass sie

a) aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammt,

b) im Vorjahr oder laufenden Jahr geheiratet hat,

c) bedürftig im Sinne der Abgabenordnung ist und

d) die Stiftung über ausreichende Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verfügt.

Das Vergabeverfahren ist wie folgt geregelt:

Wenn die unter den obigen Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier von Anfang Januar bis 31. März eines jeden Jahres das jeweils aktuelle Antragsformular heruntergeladen werden.

Für die Bearbeitung des Antrages sind die nachfolgenden Nachweise und Unterlagen Bedingung. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!

1.) vollumfänglich ausgefüllter Antrag mit allen geforderten Angaben zum Antragsteller, Ehepartner und Eltern

  • Hinweis zum Formularfeld Vermögen: Angabe nennenswerter Geldbestände, Kurswerte von Wertpapieren wie Aktien, Fonds u.a., aktueller Verkaufswert nicht selbst genutzter Immobilien abzgl. ggf. dagegen stehende Verbindlichkeiten

2.) Heiratsurkunde (in Kopie)

  • Hinweis: Ein Antrag auf Heiratsbeihilfe kann erst nach erfolgter Eheschließung gestellt werden.

3.) Einkommensnachweise für Antragsteller und Ehepartner (in Kopie)

  • Lohn/Gehaltsabrechnung zum Zeitpunkt/Monat der Eheschließung
  • letzter Einkommensteuerbescheid
  • bei Pensionierung letzter Rentenbescheid
  • ggf. Unterhaltstitel

4.) Nachweis für die Abstammung aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters (in Kopie)

  • eigene Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden bzw. andere geeignete Dokumente (Familienbücher o.ä.) für Vorfahren, sofern noch nicht im genealogischen Register der Parcham'schen Stiftung zu Lübeck erfasst
  • falls bekannt Angabe der Foliennummer, unter der die Vorfahren im Register eingetragen sind
  • bei umfangreichen Ahnenreihen bitte eine kurze Übersicht ausschließlich mit den direkten Vorfahren beifügen

5.) unterzeichnete Datenschutzerklärung (Seite 2 des Antragsformulars)

Bitte reichen Sie uns Ihren Antrag mit allen Nachweisen auf dem Postweg ein.

Wichtig: Einschreiben mit Rückschein können nicht angenommen werden und gehen retour an den Absender! Falls gewünscht bestätigen wir gern alternativ den Eingang Ihres Antrages per E-Mail. In diesem Fall benötigen wir eine separate Anfrage über unser Kontaktformular.

Anträge, die nach dem 31. März bei der Stiftung eingehen bzw. bis dahin unvollständig sind (Datum des Poststempels ist unerheblich), nehmen nicht am Vergabeverfahren des laufenden Jahres teil.

Im Juli entscheidet die Vorsteherschaft über die Anträge und benachrichtigt die Antragstellerinnen anschließend per E-Mail an die im Antrag angegebene Mailadresse.

Auszahlung

Als einmaliger Betrag im Juli.

Wiederholungsantrag

Im Falle einer verspäteten Einreichung bzw. Ablehnung eines Antrages kann die Antragstellerin bei Erfüllung der Vergabevoraussetzung zu b) im darauf folgenden Jahr erneut am Vergabeverfahren teilnehmen. Dazu bedarf es eines neuen Antrages!

Download:
Antrag auf Heiratsbeihilfe 2024

Bei den Obstgärten 2
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Stipendien an Nachkommen

Stipendien an Lübecker