Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Stiftungsleistungen 2024
Stipendien an Studierende aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters


Stipendien werden gewährt, wenn der Antragssteller / die Antragstellerin nachweist, dass er / sie

a) aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammt,

b) an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert ist,

c) bedürftig im Sinne der Abgabenordnung ist und

d) die Stiftung über ausreichende Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verfügt.

Das Vergabeverfahren ist wie folgt geregelt:

Wenn die unter den obigen Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier von Anfang Januar bis 31. März eines jeden Jahres das jeweils aktuelle Antragsformular heruntergeladen werden.

Für die Bearbeitung des Antrages sind die nachfolgenden Nachweise und Unterlagen Bedingung. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!

1.) vollumfänglich ausgefüllter Antrag mit allen geforderten Angaben zum Antragsteller, Eltern und ggf. Ehepartner

  • Hinweis zum Formularfeld Vermögen: Angabe nennenswerter Geldbestände, Kurswerte von Wertpapieren wie Aktien, Fonds u.a., aktueller Verkaufswert nicht selbst genutzter Immobilien abzgl. ggf. dagegen stehende Verbindlichkeiten

2.) Einkommensnachweise für Antragsteller, Eltern und ggf. Ehepartner (in Kopie)

  • Lohn/Gehaltsabrechnung aus Januar oder Februar des Antragsjahres
  • letzter Einkommensteuerbescheid
  • aktueller BAföG-Bescheid
  • bei Pensionierung der Eltern letzter Rentenbescheid
  • ggf. Unterhaltstitel

3.) Nachweis für die Abstammung aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters (in Kopie)

  • eigene Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden bzw. andere geeignete Dokumente (Familienbücher o.ä.) für Vorfahren, sofern noch nicht im genealogischen Register der Parcham'schen Stiftung zu Lübeck erfasst
  • falls bekannt Angabe der Foliennummer, unter der die Vorfahren im Register eingetragen sind
  • bei umfangreichen Ahnenreihen bitte eine kurze Übersicht ausschließlich mit den direkten Vorfahren beifügen

4.) Nachweis der Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule

  • Studienbescheinigung gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung, also in der Regel für das jeweils aktuelle Wintersemester
  • Hinweis: Der Besuch einer Fachschule sowie berufliche Aus- und Weiterbildungen oder ähnliches werden gemäß Satzung nicht gefördert.

5.) Motivationsschreiben

  • Inhalt und Form können frei gewählt werden.

6.) unterzeichnete Datenschutzerklärung (Seite 2 des Antragsformulars)

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit allen Nachweisen auf dem Postweg ein.

Wichtig: Einschreiben mit Rückschein können nicht angenommen werden und gehen retour an den Absender! Falls gewünscht bestätigen wir gern alternativ den Eingang Ihres Antrages per E-Mail. In diesem Fall benötigen wir eine separate Anfrage über unser Kontaktformular.

Anträge, die nach dem 31. März bei der Stiftung eingehen bzw. bis dahin unvollständig sind (Datum des Poststempels ist unerheblich), nehmen nicht am Vergabeverfahren des laufenden Jahres teil.

Im Juli entscheidet die Vorsteherschaft über die Anträge und benachrichtigt die Antragsteller / die Antragstellerinnen anschließend per E-Mail an die im Antrag angegebene Mailadresse.

Auszahlung

Monatlich für längstens 27 Monate, beginnend mit dem Monat Oktober.

Die Zahlungen werden jeweils am 25. eines Monats (bzw. am 1. Werktag danach) für den darauffolgenden Monat generiert - zum Jahreswechsel hiervon abweichend am ersten Werktag des neuen Jahres.

Voraussetzung ist die halbjährliche Einreichung einer aktuellen Studienbescheinigung zum jeweiligen Semesterbeginn per E-Mail (bitte einen zeitlichen Vorlauf von ca. 14 Tagen berücksichtigen).

Bei verspäteter Einreichung der Studienbescheinigung wird der ausstehende Betrag im darauffolgenden Monat mit überwiesen. Liegt uns die Bescheinigung nicht halbjährlich jeweils bis Ende November bzw. Ende Mai vor, verfällt für dieses Semester das Stipendium!

Eine Empfangsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht - falls dies gewünscht ist kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Wiederholungsantrag

Das Stipendium wird einmalig und aktuell für längstens 27 Monate gewährt. Nach Ablauf ist eine anschließende Verlängerung bzw. ein nochmaliger Antrag nicht möglich.

Im Falle einer verspäteten Einreichung bzw. Ablehnung eines Antrages kann der Antragsteller / die Antragstellerin im darauf folgenden Jahr erneut am Vergabeverfahren teilnehmen, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Dazu bedarf es eines neuen Antrages!

Download:
Antrag auf Stipendium Nachkommenschaft 2024

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